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Einleitung

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag („EULA“) gilt – soweit nichts anderes vereinbart wird – für alle mit einem Kunden getroffenen Vereinbarungen über die Nutzung von Software, die von LINAK A/S, Smedevænget 8, 6430 Nordborg, Dänemark, CVR-Nr. (Unternehmensnummer)  66365328, („LINAK“) oder von verbundenen Unternehmen entwickelt oder bereitgestellt wurde. 
Lesen Sie sich diesen EULA bitte sorgfältig durch. Die Bestimmungen des EULA regeln die durch den Kunden erfolgende Nutzung der Software und die Nutzung eventueller zukünftiger Upgrades oder Ergänzungen zur Software, sofern zu gegebener Zeit keine anderweitigen schriftlichen Festlegungen mit LINAK getroffen werden.

WICHTIG! DURCH DAS HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, ABRUFEN ODER VERWENDEN DER SOFTWARE ZU DIESEM ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN HIERIN FESTGELEGTEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, VERWENDEN UND ABRUFEN; AUCH DAS AUFBEWAHREN VON KOPIEN DER SOFTWARE IST IN DIESEM FALL UNZULÄSSIG.

1.  Lizenzerteilung

1.1 Dem Kunden wird das einfache (nicht ausschließliche) Recht dazu eingeräumt, die von LINAK entwickelte und bereitgestellte Software („LINAK-Software“) zu eigenen internen Zwecken in Verbindung mit einer LINAK-Steuereinheit (montiert in den vom Kunden erworbenen Möbelprodukten) zu nutzen.

1.2     Dem Kunden wird eine Kopie des ausführbaren Objektcodes der LINAK-Software zur Verfügung gestellt.

1.3     Sofern nicht eine ausdrückliche Genehmigung dafür erteilt wurde, ist dem Kunden Folgendes untersagt:
      - Vertrieb, Verkauf und Vermietung der LINAK-Software oder der gegebenenfalls vorhandenen zugehörigen Dokumentation an Dritte
      - Vergabe von Unterlizenzen für die LINAK-Software oder die damit verbundene Erbringung von Outsourcing-, Miet- und ähnlichen Dienstleistungen an Dritte.

1.4     Sofern nicht durch diesen Vertrag die ausdrückliche Genehmigung dazu erteilt wurde bzw. sofern sich nicht die ausdrückliche Zulässigkeit nach anwendbarem Recht durch zwingende gesetzliche Vorschriften ergibt, ist dem Kunden Folgendes untersagt:
         - Kopieren der LINAK-Software (auch auszugsweise), ausgenommen zu Sicherungszwecken
         - Zurückentwickeln (Reverse Engineering) der Software oder anderweitiges Ableiten des Produktquellcodes aus dem lizenzierten ausführbaren Code.

1.5     Bei Software von Drittanbietern, die kein eingebettetes Element der LINAK-Software ist, unterliegen die Rechte und Pflichten des Kunden in Bezug auf die Software von Drittanbietern den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Drittanbieters.

2. Nutzung und Bearbeitung der Dokumentation

2.1     Der Kunde ist berechtigt, die eventuell vorhandene Begleitdokumentation und standardmäßige Schulungsunterlagen ausschließlich zu internen Zwecken zu kopieren.

2.2     Begleitdokumentation und standardmäßige Schulungsunterlagen von LINAK dürfen allerdings nur dann bearbeitet werden, wenn eine schriftliche Erlaubnis dazu erteilt wurde. Diese Bestimmung gilt auch für Dokumentation, die speziell für den Kunden entwickelt wurde.

3.  Immaterialgüterrechte

3.1     Der Kunde erkennt an, dass die LINAK-Software sowie sämtliche Immaterialgüterrechte daran – einschließlich der Urheberrechte – das Eigentum von LINAK sind (bzw. von Dritten an LINAK lizenziert wurden) und dass keine Bestimmung dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags darauf abzielt, das Eigentum an der LINAK-Software sowie an zugehörigen Immaterialgüterrechten auf den Kunden zu übertragen. Dem Kunden wird lediglich eine eingeschränkte Lizenz für die Nutzung der Software gemäß der Beschreibung in diesem Endbenutzer-Lizenzvertrag gewährt.

4. Mängel

4.1     Der Kunde erkennt an, dass Software im Allgemeinen nicht fehler- bzw. mängelfrei ist; der Kunde stimmt insofern zu, dass eventuelle Fehler bzw. Mängel bei der LINAK-Software oder anderer Software, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, keinen Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags darstellen.

4.2     LINAK sichert zu, dass die Software keine Rechte von Dritten verletzt und auch nicht gegen Urheberrechte verstößt. Diese Zusicherung unterliegt der Bedingung, dass LINAK über derartige beim Kunden geltend gemachte Ansprüche auf Basis von Rechtsverletzungen unverzüglich informiert wird und dass LINAK dabei berechtigt ist, die Verteidigung zu übernehmen und nach eigenem Ermessen Vergleichsvereinbarungen zu treffen. Der Kunde muss dafür die Unterstützung bieten, die LINAK in zumutbarem Umfang verlangen kann, um bei derartigen Ansprüchen einen Vergleich zu erzielen bzw. um gegen derartige Ansprüche vorzugehen.

4.3     LINAK schließt im Zusammenhang mit der Software jegliche Gewährleistungen vertraglicher und gesetzlicher Art aus; dies gilt insbesondere für Gewährleistungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck.

4.4     LINAK kann nach eigenem Ermessen entweder 1) den mangelhaften bzw. Rechte von Dritten verletzenden Teil der Software korrigieren bzw. ersetzen, oder 2) das Recht des Kunden auf Nutzung der Software mit sofortiger Wirkung kündigen. LINAK ist keinesfalls verpflichtet, bei folgenden Fällen Abhilfe zu schaffen:
   -  abgeänderte, beschädigte oder modifizierte Software
   -  Software, die nicht auf dem Stand der aktuellen oder vorherigen Release-Version ist
   -   Softwareprobleme aufgrund von Fahrlässigkeit des Kunden, aufgrund von Hardware-Fehlfunktionen oder aufgrund von anderen Ursachen außerhalb der Kontrolle von LINAK
   -  fehlerhafte Daten
   -  Probleme aufgrund einer fehlerhaften Schnittstelle zu anderen Softwareprogrammen oder Datenquellen
   - Installation der Software in einer von LINAK nicht unterstützten Betriebsumgebung

4.5     Software von Drittanbietern wird gegebenenfalls ohne Mängelgewähr und ohne Zusicherungen jeglicher Art zur Verfügung gestellt (unter Umständen sind Gewährleistungen von den ursprünglichen Herstellern der Drittanbietersoftware bzw. von Drittanbietern dieser Software vorhanden).

5. Haftungsbeschränkung

5.1     LINAK haftet dem Kunden gegenüber nicht für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die direkt oder indirekt in Verbindung stehen mit diesem Endbenutzer-Lizenzvertrag, der LINAK-Software bzw. anderer Software oder deren Nutzung, soweit ein derartiger Haftungsausschluss nach anwendbarem Recht gesetzlich zulässig ist.

5.2     Ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit der vorstehenden Bestimmungen schließt LINAK ausdrücklich die Haftung für jegliche mittelbare und atypische Schäden, Nebenschäden und Folgeschäden aus, die im Zusammenhang stehen mit der jeweiligen Software bzw. deren Nutzung oder mit Sachanlagen bzw. anderen Vermögenswerten; ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen ist die Haftung für entgangene Gewinne, Geschäfte und Umsätze sowie für den Verlust von Goodwill, Daten oder erwarteten Einsparungen.

5.3     Sollten Ausschlussklauseln aus diesem Endbenutzer-Lizenzvertrag für ungültig befunden werden, sodass LINAK für Verluste oder Schäden haften muss, bei denen eine Beschränkung gesetzlich zulässig ist, so wird die Haftung auf die jährlich oder einmalig vom Kunden gezahlte Lizenzgebühr bzw. eine maximale Höhe von 500 Euro beschränkt.

5.4     LINAK schließt die Haftung bei Todesfällen und Personenschäden nur dann nicht aus, sofern diese auf die Fahrlässigkeit von LINAK bzw. der Mitarbeiter, Vertreter bzw. Bevollmächtigten von LINAK zurückzuführen sind.

6.  Vertraulichkeit

6.1     Alle Informationen – insbesondere Daten, Zeichnungen, Spezifikationen, Dokumentation, Softwareverzeichnisse, Objekt- oder Quellcode und Preisangaben –, die der Kunde möglicherweise im Zusammenhang mit der LINAK-Software erhalten hat (abgesehen von den Ideen und Prinzipien, die der Software zugrunde liegen), sind geschützt und vertraulich.  Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, derartige Informationen ausschließlich den Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags entsprechend zu verwenden und die Informationen weder während der Laufzeit dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags noch danach direkt oder indirekt Dritten gegenüber offenzulegen, sofern nicht vorab die schriftliche Einwilligung dafür von LINAK eingeholt wurde.

6.2     Einer durch den Kunden bzw. beim Kunden erfolgenden Offenlegung bzw. Verwendung von Informationen, die ohne schuldhaftes Handeln des Kunden öffentlich bekannt sind oder werden, steht die Bestimmung oben nicht entgegen; zudem ist die Offenlegung bzw. Verwendung im gesetzlich zulässigen Umfang gestattet.

7.  Audit

7.1     LINAK behält sich das Recht vor, die Bereitstellung und Nutzung der LINAK-Software beim Kunden auf Kosten von LINAK einem Audit zu unterziehen, um die Einhaltung dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags zu prüfen. Das Audit erfolgt zu einem für beide Seiten akzeptablen Zeitpunkt während der üblichen Geschäftszeiten des Kunden.

7.2     Der Kunde sorgt durch von ihm eingesetzte angemessene Kontrollen dafür, dass er die durch diesen Endbenutzer-Lizenzvertrag eingeräumten Rechte zur Nutzung der Software nicht verletzt.

8.  Kündigung

8.1     Der Endbenutzer-Lizenzvertrag kann von jeder Partei fristlos gekündigt werden, wenn die andere Partei auf schwerwiegende Weise gegen eine Bestimmung dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags verstößt und (sofern der Verstoß behoben werden kann) diesen schwerwiegenden Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung behebt.

8.2     Jeder Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags oder andere anwendbare Bestimmungen zu der Lizenz des Kunden für die Nutzung der LINAK-Software, der zugehörigen Dokumentation und/oder der standardmäßigen Schulungsunterlagen gemäß den Abschnitten 1 und 2 oben ist als schwerwiegender Verstoß gegen diesen Endbenutzer-Lizenzvertrag zu werten.

8.3     Bei Beendigung des Endbenutzer-Lizenzvertrags muss der Kunde jede Nutzung der LINAK-Software einstellen. Der Kunde muss außerdem alle Kopien der Software den Anweisungen von LINAK entsprechend vernichten oder zurückgeben.

9. Streitigkeiten

9.1     Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Endbenutzer-Lizenzvertrag – auch hinsichtlich des Bestehens, der Gültigkeit oder der Beendigung des Vertrags – ergeben, unterliegen dänischem Recht und sind in einem vom Dänischen Schiedsinstitut organisierten Schiedsverfahren beizulegen, das der jeweils zu Beginn dieser Rechtsstreitigkeiten geltenden Schiedsordnung des Dänischen Schiedsinstituts folgt.